ERSTINFORMATION

ERSTINFORMATION FINANCIAL MANAGEMENT GROUP FMG AG
REGISTEREINTRAGUNGEN UND ERLAUBNISBEHÖRDEN
gemäß § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung und § 12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung



Status:

Die FMG AG ist als Finanzanlagenvermittler mit der Gewerbeerlaubnis gemäß § 34f Abs. 1 Satz 1 Nummern 1, 2 und 3 GewO sowie als Versicherungsmakler mit Gewerbeerlaubnis gemäß § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) tätig.

Dienstleistung und Produktportfolio:

Als Finanzanlagenvermittler erbringen die FMG AG und ihre Berater Anlageberatung und vermitteln Produkte von derzeit mehr als 200 Kapitalanlagegesellschaften und einer Vielzahl von Fondsinitiatoren.

Die FMG AG und ihre Berater bieten als Versicherungsmakler ihren Kunden einen qualifizierten Marktüberblick, beraten und vermitteln Produkte von derzeit rund 60 Versicherungsunternehmen.

Eine Liste der Versicherungsunternehmen und Kapitalanlagegesellschaften sowie Fondsinitiatoren finden Sie unter www.fmg-ag/download. Auf Wunsch können Sie diese Informationen auch in Papierform erhalten.

Registereintragungen und Erlaubnisbehörden

Financial Management Group FMG AG

  • Registrierungsnummer: D-F-155-1TZT-72 gemäß § 34 f GewO
    Die Registrierung erfolgte als Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis gemäß § 34f Abs. 1 Satz 1 Nummern 1, 2 und 3 GewO.
  • Registrierungsnummer: D-W-155-447C-81 gemäß § 34 i GewO.
    Die Registrierung erfolgte als Immobiliendarlehensvermittler mit einer Erlaubnis gemäß § 34 i GewO.
  • Registrierungsnummer: D-FJ6I-1CAU1-33 gemäß § 34 d GewO.
    Die Registrierung erfolgte als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis gemäß § 34 d Abs.1 der GewO.

Die Eintragungen können durch Anfrage bei der Registerstelle geprüft werden: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V. Breite Straße 29 10178 Berlin Telefon 01 80 / 600 585 – 0 (20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, höchstens 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen) www.vermittlerregister.info

Die Gewerbeerlaubnisse gemäß § 34d Abs. 1, §34f Abs. 1 Satz 1 Nummern 1,2 und 3, sowie §34i der GewO wurden erteilt von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Balanstraße 55 – 59, 81541 München, www.ihk-muenchen.de

Die Gewerbeerlaubnisse gemäß § 34c GewO wurde erteilt von der Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19, 80337 München, www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat.html

 

Kundenservice

Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns und den Beraterinnen und Beratern sehr am Herzen.

Wenn Sie einmal ein Anliegen haben, das Sie nicht mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater vor Ort klären können oder wollen, steht wir Ihnen jederzeit als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

 

Schlichtungsstellen

In Versicherungsangelegenheiten können Sie sich darüber hinaus kraft Gesetzes an folgende Schlichtungsstellen im Sinne des § 214 Versicherungsvertragsgesetz wenden:

Für Versicherungen allgemein: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin Fon 08 00 / 36 96 000 Fax 08 00 / 36 99 000 (kostenfreie Rufnummern bei Anrufen aus dem Inland) www.versicherungsombudsmann.de

Für Private Kranken- und Pflegeversicherungen: Ombudsmann der Privaten Krankenund Pflegeversicherungen Postfach 06 02 22 10052 Berlin Fon 08 00 / 2 55 04 44 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Fax 0 30 / 20 45 89 31 www.pkv-ombudsmann.de

weitere

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Ombudsleute, Postfach 13 08, 53003 Bonn (www.bafin.de)
  • BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., Bockenheimer Anlage 15, 60322 Frankfurt am Main (ombudsstelle-investmentfonds.de)
  • Ombudsstelle Geschlossene Fonds, Invalidenstr. 35, 10115 Berlin (ombudsstelle-gfonds.de)

 

Informationen über Kosten und Zuwendungen gemäß § 12a, § 17 FinVermV und § 22 FinVermV

Die FMG AG erhält Vergütungen. Diese können sein:

  • Vergütung direkt vom Anleger
    Darunter versteht man Honorare und Arbeitsentgelte für Beratungstätigkeiten. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der von der FMG AG erbrachten Leistung und dem dazu nötigen Zeitaufwand. Sie kann pauschal oder auf Stundenbasis erfolgen. Hierüber wird bei Bedarf zwischen der FMG AG und dem Kunden eine separate Vereinbarung getroffen.
  • Vergütung und Zuwendungen von Dritten im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder –vermittlung
    Zuwendungen im Sinne § 17 Absatz 1 FinVermV sind Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie alle geldwerten Vorteile, die die FMG AG von der Produktgesellschaft (Emittent, Anbieter einer Finanzanlage oder ein sonstiger Dritter) für die Vermittlung oder Beratung erhält und behalten darf.
  • Wenn Sie sich bei Investmentanlagen für die Nutzung eines von der jeweiligen Depotbank angebotenen Servicegebührenmodells entscheiden, weisen Sie die Depotstelle (z. B. Augsburger Aktienbank) an, statt des Ausgabeaufschlages oder zusätzlich zu einem rabattierten Ausgabeaufschlag in Serviceentgelt in der mit Ihrem Berater vereinbarten Höhe aus Ihrem Depot an FMG AG zu entrichten. Das Serviceentgelt wird prozentual auf Basis des durchschnittlichen Depotvolumens p. a. errechnet. Die Höhe des Serviceentgelts wird gemäß § 17 FinVermV bei jedem Geschäft über Investmentanlagen offengelegt.
  • Eine Kombination aus den genannten

Welche Form der Vergütung jeweils zum Einsatz kommt, ist Gegenstand der persönlichen Absprache und der individuellen Wünsche der Kunden.

Die Beratungsleistung erfolgt auf der Grundlage eines umfangreichen Produktuniversums und einer ausgiebigen Produktanalyse. Die FMG AG ist hierbei keiner Produktgesellschaft und keinem Initiator verpflichtet bzw. gebunden, einzelne Produkte zu bevorzugen. Nach Auffassung des Gesetzgebers ist unsere Beratung dennoch nicht unabhängig, weil sie z.T. durch Zuwendungen Dritter vergütet wird.

Es kann durch die FMG AG keine regelmäßige Geeignetheitsprüfung erfolgen, ob die einmal empfohlenen oder vermittelten Produkte auch in Zukunft zu den persönlichen Verhältnissen des Kunden passen, da wir keine Kenntnis über individuelle Veränderungen haben. Es empfiehlt sich daher, dass Kunde und FMG AG sich in regelmäßigen Abständen zu diesem Punkt zusammensetzen.

Angaben zur Beratung und Vermittlung von Finanzinstrumenten nach § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG:

Die Anlageberatung und die Vermittlung von Finanzinstrumenten gem. § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG erfolgt aufgrund der erteilten Genehmigung nach § 34 f GewO. Die FMG AG ist freie Gewerbetreibende nach § 93 HGB. Der Vertragsschluss über den Erwerb eines Finanzinstruments findet grundsätzlich zwischen Ihnen als Kunden / Kundin und dem jeweiligen Produktanbieter statt. Die FMG AG hat jedoch die erforderliche Sorgfalt nach den Regeln der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) zu berücksichtigen. Insbesondere schuldet sie danach die anlage- und anlegergerechte Beratung unter Berücksichtigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen sowie des von Ihnen gewünschten Anlagezwecks. Die FMG AG ist ferner dazu angehalten, darüber auch ein Protokoll zu führen. Über die Pflichten und die weitere Zusammenarbeit kann auch ein Vertrag zwischen Kunde / Kundin und der FMG AG geschlossen werden.

Hierüber hat die BaFin eine Broschüre veröffentlicht, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Sie ist zu finden unter https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschuere/dl_b_anlageberatung.html.